Aktualisiert am 19. November 2021


Übersicht Hauptbuch

Die nebenstehende Darstellung bietet einen Überblick der Objekte und Zusammenhänge entlang der wichtigsten Arbeitsflüsse im Bereich des Winoffice Prime Hauptbuches.

Grundlegend für die Buchführung in Winoffice Prime ist, dass sämtliche in den Nebenbüchern (Debitoren/Kreditoren, Lohnbuchhaltung) gepflegten Daten erst durch den Vorgang des Transfers in der Ansicht Belege in das Hauptbuch übertragen werden. Durch den Transfer werden für jedes Nebenbuch-Objekt (Rechnung, Gutschrift, Lieferantenrechnung, Zahlung, usw) ein Sammelbeleg (Ansicht Belege) sowie die damit zusammenhängenden Buchungen (Ansicht Buchungen) generiert. Diese bilden sodann die Grundlage für die Finanzauswertungen.

In der Grafik sind lediglich die automatisch generierten Belege und Buchungen dargestellt. Selbstverständlich können im Hauptbuch auch manuelle Einzelbelege und Sammelbelege erfasst werden.

Ändern von Belegen

Solange ein Beleg nicht transferiert ist, kann er durch eine entsprechende Statusänderung (Zurücksetzen in den Status In Bearbeitung) jederzeit angepasst, geändert und durch erneutes freigeben in der geänderten Form wieder in das jeweilige Nebenbuch übernommen werden.

Mittels Transfer in das Hauptbuch übertragene Belege lassen sich im Bereich der Warenwirtschaft nicht mehr ändern. So lange das betreffende Geschäftsjahr nicht abgeschlossen ist, resp. so lange für den betreffenden Beleg die Mehrwertsteuer noch nicht abgerechnet ist, kann dieser in der Ansicht Belege gelöscht werden. Dadurch wird der Beleg im betreffenden Nebenbuch wieder entsperrt und kann danach wie oben beschrieben angepasst werden. Wird ein Beleg derart geändert ist beim nächsten Transfer dringend darauf zu achten, dass die für den Transfer gewählte Periode das Buchungsdatum des geänderten Beleges mit einschliesst.

Belege, für welche die Mehrwertsteuer bereits abgerechnet wurde oder Belege, deren Belegdatum in einem bereits abgeschlossenen Geschäftsjahr liegen, können nicht mehr geändert werden. Korrekturen können in solchen Fällen nur noch über das Buchen eines manuellen Korrekturbelegs erfolgen.

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